Nachhaltigkeit

fordert uns alle!

Eine BUNGERT-Zwischenbilanz

„Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet, sein Kerngeschäft grundsätzlich sowohl sozial und ökologisch verantwortlich als auch wirtschaftlich erfolgreich zu betreiben. Produkte und Dienstleistungen sollen zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen, die Lebensgrundlage künftiger Generationen sicherstellt und mehr soziale Gerechtigkeit bewirkt.“ So wird Nachhaltigkeit häufig definiert.

Durch wiederverwendbare und waschbare Beutel aus Baumwolle lässt sich eine Menge an Papirverpackungen - wie hier im Bereich Bäckerei - einsparen.

Dabei hat nachhaltiges Handeln nicht nur die Gegenwart sondern vor allem auch die Zukunft im Blick. Unsere Enkel sollen zukünftig die gleichen Möglichkeiten haben, ihre Lebensbedürfnisse zu befriedigen, wie wir in der heutigen Zeit. In der Theorie durchaus nachvollziehbar, aber in der Praxis gar nicht so einfach durchzusetzen. BUNGERT hat „nachhaltiges Handeln“, das ökonomisch, ökologisch und sozial ausgerichtet ist, in seinen Unternehmenszielen verankert. Seit Jahren versuchen wir immer mehr Bereiche in diese Zielsetzung einzubeziehen, da wir der Überzeugung sind, dass jeder noch so kleine Schritt wichtig und richtig ist.
Unsere „Nachhaltigkeitsbilanz“ der letzten Jahre ist positiv. Wir haben überall, wo es möglich ist, diesem Ziel Priorität eingeräumt.


Einige Beispiele

Im Bereich Energieeinsparung wurde konsequent die Beleuchtung auf LED-Leuchtmittel umgestellt.

Die Abwärme der neuen Kühlanlage im Haus wird energetisch genutzt, um den Energieverbrauch für die Heizungsanlage zu senken. Gleichzeitig haben wir uns von künstlichen Kühlmitteln verabschiedet, die als Treibhausgase unsere Umwelt schädigen konnten.

Mit der BUNGERT-Streuobstwiese leisten wir einen Beitrag zur Erhaltung der heimischen Artenvielfalt. Wir erzeugen Honig und Äpfel, die als regionale Produkte in den Verkauf gelangen

Regionalität ist uns wichtig. Ständig bauen wir unser Angebot in diesem Bereich aus. Das bedeutet Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft, vielfach biologischen Anbau und kurze Transportwege vom Erzeuger zum Verbraucher.  

Wir reduzieren den Kunststoff- und Plastikverbrauch, wo dies aus hygienischen und verbraucherschutzrechtlichen Gründen möglich ist.

Wir schulen Auszubildende und Mitarbeiter, damit sie im Sinn der Unternehmensziele nachhaltig handeln können.

Wir sind im regelmäßigen Austausch mit unseren Lieferanten, um den Anteil nachhaltig produzierter Ware zu erhöhen.


Schon heute stellen wir uns auf das zukünftige Verbot von vielen Kunststoffprodukten ein. In unserem Sortiment findet man bereits viele Mehrwegartikel, die einen Verzicht aufs gewohnte Plastik erleichtern. Hierzu zählen Trinkhalme aus Glas ebenso wie Teller und Becher aus Zuckerrohr oder Bambus. Überall dort, wo es bereits Alternativen zu Kunststoff gibt, werden diese konsequent eingesetzt.

Auch bei Verpackungen lassen wir unseren Kunden die Wahl zwischen Mehrweg und Einweg. An allen Frischetheken und nun auch an der neuen Salatbar können Sie ihre eigene Mehrwegverpackung mitbringen und füllen lassen. An der Salatbar werden wir außerdem in Zukunft Feinkostschalen aus mindestens 80 % Recyclingmaterial verwenden. Der Veggie­bag-Beutel ist eine gute Lösung, um bei Obst und Gemüse überflüssigen Verpackungsaufwand und -abfall zu sparen. Gern übersenden wir den Kassenbon – dadurch papierlos – an Ihre Email-Anschrift.

Auch im Modebereich sind wir ständig auf der Suche nach Waren, die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllen. Dennoch: Es bleibt noch sehr viel zu tun. Und dabei sind nicht nur Politik oder Unternehmen gefordert. Wir alle tragen Verantwortung, dass die folgenden Generationen nicht unter von uns verursachten Fehlern und Versäumnissen zu leiden haben.

Mindesthaltbarkeit und Missverständnisse

Bei 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmitteln, die Jahr für Jahr im Abfall landen, ist jeder Konsument gefordert, sein Verhalten gegenüber Lebensmitteln zu überdenken. Dazu gehört auch, das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) zwar als Orientierungshilfe, nicht aber als Verzehrverbot zu betrachten.  

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist der Zeitpunkt, bis zu dem die Ware bei richtiger Lagerung ihre spezifischen Eigenschaften behält. Das MHD wird vom Hersteller festgelegt und endet normalerweise vor dem tatsächlichen Verderb des Lebensmittels. Mit der Angabe des MHD garantiert der Hersteller des Produkts, dass die wertgebenden Eigenschaften, wie Farbe, Geruch und Geschmack bei entsprechender Lagerung mindestens bis zu diesem Datum, erhalten bleiben. Nach Ablauf des MHD empfiehlt sich die genaue Begutachtung der Qualität des Produkts. Bei unauffälliger Farbe, Geruch, Aussehen und Geschmack kann das Produkt ohne gesundheitliche Risiken auch nach dem MHD verzehrt werden.  

 

Bildnachweise: Bungert, kho/123rf, Jochen Hank